Reitbahnordnung
Reitbahnordnung
Das Betreten und Verlassen der Bahn in der Halle ist durch lautes Rufen „Tür frei“
anzukündigen und darf erst erfolgen nach Ausruf eines Mitreiters „Bahn ist frei“.
anzukündigen und darf erst erfolgen nach Ausruf eines Mitreiters „Bahn ist frei“.
Das Auf- und Absitzen erfolgt in Abteilungen oder Gruppen auf der Mittellinie der Bahn. Bei Einzelreitern in der Mitte eines der beiden Zirkeln.
Der Reiter, der auf der „linken Hand“ des Pferdes reitet, hat Vorfahrt.
Das bedeutet, dass der auf der „rechten Hand“ des Pferdes Reitende ausweicht.
Beim Schrittreiten, Halten oder Führen des Pferdes ist der Hufschlag ausreichend
für Mitreiter freizumachen.
Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel und Wechsellinie.
Longieren ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird. Das
ist grundsätzlich der Fall, wenn ein Reiter in der Bahn ist.
Ausnahmen bestehen nur dann wenn sämtliche Reiter, die sich in der Bahn befin-
den dem Longieren zustimmen.
Wird in der Reithalle unterrichtet, so ist das Reiten für nicht am Unterricht Teilnehmende nach Entscheidung des Reitlehrers gestattet.
Springen ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers oder mit Einver-
ständnis der weiteren anwesenden Reitern zulässig.
Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an
ihren Platz zurückzustellen.
Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer auf. Schäden sind sofort zu melden.
Außer bei der Springarbeit sind die Hindernisse außerhalb der Reitbahn aufzubewahren.
Für Nichtmitglieder wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Beim Ausreiten ins Gelände hat jeder Reiter entsprechend dem Gesetz für Land-
schaft und Naturschutz Schäden jeglicher Art zu vermeiden.
Der Verein übernimmt hierbei keinerlei Haftung.