Herzlich Willkommen beim Reit- und Fahrverein Gemünden e.V.
Reitsportgelände "Auf der Aue" - 35285 Gemünden (Wohra) - reitverein-gemuenden@gmx.de

Reithallen- und Reitplatzordnung

Reithallen- und Reitplatzordnung– RFV Gemünden/Wohra e.V.
1.         Die Nutzung der Reitanlage ist Minderjährigen nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet.
 
2.         Die Benutzung der Reitanlage ist nur Mitgliedern des RuF Gemünden/Wohra e.V. gestattet
Für Nicht-Mitglieder und Gastreiter besteht die Möglichkeit, kostenpflichtig nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch den Vorstand, die Anlage zu benutzen.
 
3.         Das Laufen lassen ist im ausgebundenem Zustand untersagt. (Angelehnt an Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes)
 
4.         Unbeaufsichtigtes Laufen lassen ist zur Schonung des Hallenbodens untersagt. Zur Schonung des Hallenbodens hat das Longieren auf wechselnden Stellen zu erfolgen. Entstandene Löcher sind sofort nach Benutzung der Halle zu beseitigen! Bei Nichtbeachtung wird dies ganz unterbunden!
 
5.        Sind mehr als zwei Reiter in der Halle ist das Longieren nicht gestattet. 
 
6.        Die Beregnung des Hallenbodens, erfolgt in Absprache mit dem Hallenwart.
 
7.        Hinterlässt ein Pferd Äpfel in der Reitbahn, so sind diese unmittelbar nach dem Reiten zu entfernen (spätestens vor Verlassen der Halle). 
Die Entsorgung erfolgt in die bereitgestellten Tonne vor der Reithalle.
 
            Solltet Ihr jemanden sehen, der sich nicht daran hält, dürft ihr ihn gerne darauf hinweisen!                                     Denn nur gemeinsam können wir etwas erreichen! Auch mal den Dreck anderer mit entfernen, falls es                   vergessen wurde; Solidarität zeigen.

8.        Vor dem Verlassen der Reitanlage ist der Vorplatz/Durchgang zu kehren.
 
9.        Ebenfalls für alle gilt, dass regelmäßig der Hufschlag zu schaufeln ist. Auch die Einzelreiter sind gefordert und wenn jeder nur einen Teilabschnitt macht.
 
10.      Hunde bleiben außerhalb der Plätze und sind auf dem ganzen Gelände an der Leine zu führen.
 
11.      Die Benutzung der Reitanlage ist nur mit zweckmäßiger Reitkleidung und bestimmungsgemäßer Ausrüstung des Pferdes erlaubt. Das Reiten ohne Reithelm ist nicht erlaubt und erfolgt bei allen stets auf eigene Gefahr.
 
12.      Nach der Benutzung von Hindernismaterial ist dieses wieder ordnungsgemäß in das Stangenlager zu räumen.
 
13.      Bei Lehrgängen, Turnieren und sonstigen Veranstaltungen sind die Plätze für andere Aktivitäten gesperrt.
 
14.      Gefundene Gegenstände wie Gerten, Sporen, Longen usw. bitte nicht mitnehmen; sie sollten in der Reithalle deponiert werden.
 
15.      Das Reiten und die sonstige Benutzung der gesamten Reitanlage außerhalb des festgesetzten Unterrichts erfolgt auf eigene Gefahr.
 
16.      Werden Parcours-Materialien benutzt und beschädigt, muss dies dem Platzwart oder Vorstand gemeldet und vom Verursacher auf dessen Kosten unverzüglich ersetzt werden.

17.      Das Longieren, auf dem Springabreiteplatz ist nur erlaubt, wenn der Longenführer beim Longieren ständig seine Position ändert und nicht auf einer Stelle stehen bleibt.                                                           
18.      Bei Nichteinhaltung der Hallenordnung wird die       
           Vorstandschaft entsprechende Maßnahmen ergreifen.


 
 

Gemünden/Wohra im Januar 2022                                                                Der Vorstand

 
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